Mit dem European Green Deal habe die Europäische Kommission im Jahr 2019 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens ins Leben gerufen. Dazu zähle die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; RL 2022/2464/EU), welche die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitere. Eine wesentliche Neuerung der CSRD sei die Einführung einer verpflichtenden materiellen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch einen externen Prüfer.
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