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Fachkräfteverordnung 2025 - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit der Fachkräfteverordnung wurden für das Jahr 2025 81 Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können. Zusätzlich wurden noch für 8 Bundesländer bundesländerspezifische Mangelberufslisten definiert, die die regionalen Besonderenheiten berücksichtigen. (BGBl II 2024/421)

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Artikel-Nr.
RdW 2025/9

17.01.2025
Heft 1/2025