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Fachsenat für Steuerrecht: Aus dem Fachsenatsrundschreiben 8/Periode 2000--2005 vom Jänner 2003

Karl Bruckner / Thomas Keppert

Sehr überraschend hat der VfGH mit Erkenntnis vom 12. 12. 2002, B 1348/02, die Beschwerde eines Dienstleistungsbetriebes abgewiesen, der die bis Ende 2001 geltende Beschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe als verfassungswidrig angefochten hatte (siehe auch Erste Seite ÖStZ 2003/1f, S. 2). Der VfGH sah im Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben weder eine Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips, noch einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot oder eine Verletzung des Eigentumsrechts. Ohne auf seine seinerzeitigen Bedenken im Verfahren B 2251/97 (welches mit Erkenntnis vom 13. 12. 2001 abgeschlossen wurde) einzugehen, entschied der VfGH, dass der Gesetzgeber innerhalb seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraums gehandelt habe, wenn er von einer Durchschnittsbetrachtung ausgegangen sei und den mit der Einführung der Energieabgaben in Österreich im Vergleich zur Situation in anderen europäischen Staaten bewirkten Wettbewerbsnachteil nur für Produktionsbetriebe gemindert bzw beseitigt hat. Die in der Regel standortgebundenen Dienstleistungsbetriebe stünden nämlich mit Dienstleistungsbetrieben des Auslands (die keine Energieabgabe zu leisten hätten) nicht in Konkurrenz, weswegen ihr Ausschluss von der Energieabgabevergütung sachlich gerechtfertigt sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/136

17.02.2003
Heft 4/2003
Autor/in
Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.

Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.