zur Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den VfGH und zum Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer
Die Arbeitsgruppen „Erbschafts- und Schenkungssteuer“ sowie „Verwaltungs- und Verfassungsrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KWT haben sich in einer gemeinsamen Sitzung mit einer Reihe von Fragen befasst, die sich aus der aktuellen Situation ergeben.
Mit Urteil vom 7. 3. 2007 (G 54/06 - 15 ua) hat der VfGH die Erbschaftssteuer (Grundtatbestand in § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG - „Erwerb von Todes wegen“) als verfassungswidrig aufgehoben und gleichzeitig verfügt, dass die Aufhebung erst mit 31. 7. 2008 wirksam wird. Wenn der Gesetzgeber - was nach Äußerungen maßgeblicher Politiker der Fall sein dürfte - diese Reparaturfrist nicht nützt, gibt es ab 1. 8. 2008 in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr.
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