Steuerrecht aktuell

Fachsenat für Steuerrecht

WP StB Prof. Dr. Karl E. Bruckner

zur Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den VfGH und zum Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer

Die Arbeitsgruppen „Erbschafts- und Schenkungssteuer“ sowie „Verwaltungs- und Verfassungsrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KWT haben sich in einer gemeinsamen Sitzung mit einer Reihe von Fragen befasst, die sich aus der aktuellen Situation ergeben.

Mit Urteil vom 7. 3. 2007 (G 54/06 - 15 ua) hat der VfGH die Erbschaftssteuer (Grundtatbestand in § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG - „Erwerb von Todes wegen“) als verfassungswidrig aufgehoben und gleichzeitig verfügt, dass die Aufhebung erst mit 31. 7. 2008 wirksam wird. Wenn der Gesetzgeber - was nach Äußerungen maßgeblicher Politiker der Fall sein dürfte - diese Reparaturfrist nicht nützt, gibt es ab 1. 8. 2008 in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2007/532

01.06.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.