Wie der Fachsenat für Steuerrecht unter Punkt 6) des Fachsenatsrundschreibens 5/Periode 2000--2005 bereits berichtete, wurde vom BMF bei der Europäischen Kommission ein Antrag gem Art 88 Abs 3 EG-V auf rückwirkende Genehmigung des Energieabgabenvergütungsgesetzes als Beihilfe gestellt. Dieser Antrag wurde nunmehr mit Schreiben der Europäischen Kommission vom 22. 5. 2002 genehmigt. Demnach stellt das Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum vom 1. 6. 1996 bis zum 31. 12. 2001 eine zulässige staatliche Beihilfe dar.
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