Steuerrecht

Factoring - seine Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz und die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Werner Doralt

Factoring ist der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch eine Bank. Im Vordergrund steht die Finanzierungsfunktion für das Unternehmen, das seine Forderungen bereits vor Fälligkeit einlöst; dazu kommt die Übernahme des Inkassos durch die Bank und - je nach Ausgestaltung des Vertrages - die Übernahme des Risikos für den Forderungsausfall („echtes“ Factoring). Beim „unechten“ Factoring trägt dagegen der Unternehmer auch nach Abtretung der Forderung an die Factorbank das Ausfallsrisiko.

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Artikel-Nr.
RdW 1984, 320

01.10.1984
Heft 10/1984
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.