In dem jüngst ergangenen E 27. 3. 1996, 92/13/0205 hat der VwGH sich des Problems jener Steuerpflichtigen angenommen, die sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für Privatfahrten und für beruflich veranlasste Fahrten das öffentliche Verkehrsmittel benutzen und sich hiebei einer Jahresnetzkarte bedienen. Die Verwaltungspraxis ließ bisher die Kosten der Netzkarte im Hinblick auf das Aufteilungsverbot nicht zum Abzug zu. Anders der VwGH:
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Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.
Vorspann:
Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.