Steuerrecht

Fallen Sozialplanzahlungen unter ein Abzugsverbot?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Eine verfassungskonforme Interpretation des Abzugsverbotes nach § 20 Abs 1 Z 8 EStG

Das BFG1 subsumiert Zahlungen an Arbeitnehmer aufgrund von Sozialplänen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG. Eine verfassungskonforme Interpretation dieses Abzugsverbotes erfordert eine teleologische Reduktion: Sozialplanzahlungen fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/605

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.