Eine verfassungskonforme Interpretation des Abzugsverbotes nach § 20 Abs 1 Z 8 EStG
Das BFG1 subsumiert Zahlungen an Arbeitnehmer aufgrund von Sozialplänen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG. Eine verfassungskonforme Interpretation dieses Abzugsverbotes erfordert eine teleologische Reduktion: Sozialplanzahlungen fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.