(Altenmarkter/Herbst, taxlex 10/2013, S. 341)
Die Pkw-Nutzung von GmbH-Geschäftsführern werfe immer wieder Fragen im Hinblick auf ihre richtige abgabenrechtliche Behandlung auf. Entscheidende Unterschiede würden sich einerseits aus der Frage, ob das Kfz in steuerlicher Hinsicht dem Betriebsvermögen der Gesellschaft oder dem Privatvermögen des Geschäftsführers zuzurechnen ist, ergeben. Andererseits spiele auch die gesellschaftsrechtliche Stellung des Geschäftsführers zur Gesellschaft eine Rolle.
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