Steuerrecht

Familienheimfahrt: Übersiedlung aus Bosnien unzumutbar?

Nikolaus Zorn

Die Verlegung des Familienwohnsitzes vom Drittland nach Österreich ist wohl vielfach unzumutbar. Familienheimfahrten führen dann zu Werbungskosten.

Es kommt häufig vor, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Österreich berufstätig sind, deren Familien aber im Heimatstaat verbleiben. Führen in dieser Situation Kosten für Familienheimfahrten zu Werbungskosten/Betriebsausgaben?

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Artikel-Nr.
RdW 2005/857

15.12.2005
Heft 12/2005
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.