Arbeitsrecht

Familienhospizkarenz und betriebliche Erfordernisse

Univ.-Ass. Dr. Linda Kreil

In der Literatur zur Familienhospizkarenz fand es bislang kaum Beachtung, dass der Arbeitgeber den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Familienhospizkarenz unter Berufung auf betriebliche Erfordernisse abwehren kann (§ 14a Abs 3 dritter Satz AVRAG). Hier wird erstmals untersucht, welche Aspekte der Arbeitgeber im Einzelnen ins Treffen führen kann. Um ein vollständiges Bild über das tatsächliche Gewicht dieser betrieblichen Erfordernisse zu gewinnen, müssen auch die betroffenen AN-Interessen näher ausgeleuchtet werden, die zum Teil im psychischen und moralischen Bereich anzusiedeln sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/278

16.06.2003
Heft 6/2003
Autor/in
Linda Kreil

Mag. Dr. Linda Kreil ist nach mehrjähriger Tätigkeit in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht derzeit Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Lehrbeauftragte an der FH Wiener Neustadt.

Publikationen (Auswahl):
Rechtfertigungsgründe in der Rsp zur Altersdiskriminierung, ZAS 2010, 206; Anm zu EuGH 25.1.2007 – „Robins“, ZESAR 2008, 186; Zur Kürzung von Betriebspensionen durch Betriebsvereinbarung – Anm zu OGH 6. 9. 2000, 9 ObA 106/00d, RdW 2001, 222; Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010).