Aufgrund des Teuerungs-Entlastungspaketes Teil III, BGBl I 2022/174, kommt es ab 2023 zu einer jährlichen Erhöhung der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlages, des Kinderabsetzbetrages, des Kinderbetreuungseldes und des Familienzeitbonus. Nunmehr wurden die Werte für 2025 in der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2025 veröffentlicht (BGBl II 2024/314).
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