Die Neuregelung des öffentlichen Auftragswesens wirft in der Praxis eine Vielzahl von Fragen auf. Im Vordergrund der Diskussion stand die Frage nach der Anfechtbarkeit der Vergabeentscheidung selbst. Relativ unbeachtet blieben bisher die zivilrechtlichen Probleme, die durch das neue Vergaberecht entstanden sind.
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