Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Fehler bei Umgründungen: Achtung auf die richtige Gegenleistung bei Einbringungen!

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Teil II

(Wolf, SWK 20/21/2009, S 625)

An der Event KG sind A und B zu je 50 % beteiligt. Das Beteiligungsverhältnis ergibt sich aufgrund der fixen Kapitalkonten. Aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen möchten die Eheleute A und B ihre Anteile in die Event GmbH unter Inanspruchnahme der Begünstigungen im Rahmen des Art III UmgrStG einbringen. An der nach der Einbringung entstehenden Event GmbH sollen A und B ebenfalls zu 50 % beteiligt sein. Der Beitrag untersucht, ob auf eine Gewährung von neuen Anteilen an der Event GmbH verzichtet werden kann.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/897

15.09.2009
Heft 18/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.