Die Fehlerberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG habe stets im Einkommensteuerverfahren zu erfolgen. Der Beitrag beleuchtet die verfahrensrechtlichen und praktischen Probleme, die dann auftreten, wenn dem Einkommensteuerverfahren ein Feststellungsverfahren vorgelagert ist.
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