Wirtschaftsrecht

Fehlerhafte Beratung bei Fremdwährungskrediten und Swap-Geschäften

RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger

Informationspflichten des Kunden

Bei der Diskussion von Beraterhaftungsfällen stößt man häufig auf Situationen, in denen der Kunde, der gegenüber dem Anlageberater - häufig einer Bank - Schadenersatz und/oder Irrtumsanfechtung geltend macht, zunächst mit der Erhebung dieser Ansprüche einige Zeit zugewartet hat und das Finanzprodukt in dieser Zeit weiter an Wert verlor. Sowohl in Prozessen als auch bei Vergleichsgesprächen stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bank hieraus Gegenansprüche gegen den Anleger ableiten kann. Dieses Thema, auf das der Autor durch mehrere praktische Fälle aufmerksam wurde, war mit Bezug auf Wertpapiergeschäfte schon Gegenstand der literarischen Diskussion und teilweise auch oberstgerichtlicher Entscheidungen. Der vorliegende Beitrag untersucht es mit Blick auf Swap-Geschäfte und Fremdwährungskredite, die insofern eine etwas andere Konstellation bieten, als sie nicht in übertragbaren Wertpapieren verbrieft sind, was für die Reaktionsmöglichkeiten der Bank und daher auch für die Kausalität einer Informationspflichtverletzung des Kunden von Bedeutung ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2013/514

17.09.2013
Heft 9/2013
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.