Informationspflichten des Kunden
Bei der Diskussion von Beraterhaftungsfällen stößt man häufig auf Situationen, in denen der Kunde, der gegenüber dem Anlageberater - häufig einer Bank - Schadenersatz und/oder Irrtumsanfechtung geltend macht, zunächst mit der Erhebung dieser Ansprüche einige Zeit zugewartet hat und das Finanzprodukt in dieser Zeit weiter an Wert verlor. Sowohl in Prozessen als auch bei Vergleichsgesprächen stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bank hieraus Gegenansprüche gegen den Anleger ableiten kann. Dieses Thema, auf das der Autor durch mehrere praktische Fälle aufmerksam wurde, war mit Bezug auf Wertpapiergeschäfte schon Gegenstand der literarischen Diskussion und teilweise auch oberstgerichtlicher Entscheidungen. Der vorliegende Beitrag untersucht es mit Blick auf Swap-Geschäfte und Fremdwährungskredite, die insofern eine etwas andere Konstellation bieten, als sie nicht in übertragbaren Wertpapieren verbrieft sind, was für die Reaktionsmöglichkeiten der Bank und daher auch für die Kausalität einer Informationspflichtverletzung des Kunden von Bedeutung ist.
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