Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde im Jahr 2022 zum Zweck der Kompensation von Mehrbelastungen durch das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz und zur Vermeidung sozialer Härten ein regionaler Klimabonus eingeführt (siehe BGBl I 2022/10). Mit BGBl I 2024/58 wurde nun die Höhe des Klimabonus für 2024 festgelegt - je nach Wohnort wird dieser zwischen € 145,- für gut erschlossene städtische Bereiche und € 290,- für infrastrukturschwache Regionen betragen (konkret wird der Sockelbetrag mit € 145,- festgelegt, der auf dieser Basis prozentuell berechnete und vom Hauptwohnsitz abhängige Regionalausgleich beträgt zwischen € 0,- und € 145,-). Zudem sieht die Änderung des Klimabonusgesetzes vor, dass der Klimabonus für 2024 ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von mehr als € 66.612,- auch zu versteuern ist.
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