Steuerrecht aktuell

Festsetzung von Säumniszuschlägen während laufender Beschwerdefrist - Analoge Anwendung des § 230 Abs 6 BAO?

Dr. Alexandra Patloch-Kofler / Mag. Florian Petrikovics, BSc

Wird in der Bescheidbegründung auf einen Außenprüfungsbericht verwiesen, beginnt die einmonatige Beschwerdefrist erst mit Zugang des Berichts zu laufen. Die in dem Bescheid angeführte Abgabe wird gem § 210 Abs 1 BAO jedoch bereits einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. Durch den abweichenden Beginn der beiden Monatsfristen besteht daher die Möglichkeit, dass die Abgabe noch vor einer eventuellen Beschwerdeeinbringung zu entrichten ist. Diese für den Steuerpflichtigen nachteilige Situation ist verfassungsrechtlich bedenklich, da das Recht auf einen faktisch effizienten Rechtsschutz verletzt wird. Eine Möglichkeit für die Gewährleistung des faktisch effizienten Rechtsschutzes für den Zeitraum zwischen Fälligkeit der Abgabe und dem Ablauf der Beschwerdefrist besteht in einer analogen Anwendung des § 230 Abs 6 BAO.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/873

13.12.2017
Heft 23/2017
Autor/in
Alexandra Patloch-Kofler

Dr. Alexandra Patloch-Kofler ist drittmittelfinanzierte Universitätsassistentin an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Berufsanwärterin bei einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.

Florian Petrikovics

Mag. Florian Petrikovics, BSc (WU) ist Steuerberater und Senior Manager bei TPA. Er ist vorwiegend in den Bereichen Konzern- und Immobiliensteuerrecht tätig und publiziert auch regelmäßig zu diesen Themen.