Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefGBGBl I 2002/97) hat nicht nur das Berufungsverfahren grundlegend reformiert, sondern ua auch den§ 201 BAOneu gefasst. Diese Neufassung gilt für Selbstberechnungsabgaben sowie (durch den Verweis im§ 202 Abs 1 erster Satz BAOauf§ 201 BAO) sinngemäß für Abfuhrabgaben.
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Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).
Publikationen:
Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).