(Ritz, SWK 22/2009, S 674)
Das AbgVRefG hat nicht nur den Anwendungsbereich der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben erweitert und für solche Abgaben Sonderbestimmungen vorgesehen, sondern ua auch Änderungen der die Feststellung von Einkünften betreffenden Bestimmungen vorgenommen. Im Artikel wird der neue § 188 Abs 4 lit c BAO behandelt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.