Erkenntnisse des VfGH

Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Verordnung über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr mangels gesetzlicher Ermächtigung für ein rückwirkendes Inkrafttreten

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Landesabgabe

Bgld KanalabgabeG: § 10

Bgld GemeindeO 2003: § 82 Abs 1

KanalbenützungsgebührenV des Gemeinderats der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19. 12. 2018: § 6

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VfGH 8. 6. 2020, V 101/2019
ECLI:AT:VFGH:2020:V101.2019

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/109

03.05.2021
Heft 9/2021