Steuerrecht

Fiktive Anschaffungskosten und gemeiner Wert bei Gebäuden

Mag. Christian Hammerl

Der UFS unterscheidet die fiktiven Anschaffungskosten eines Gebäudes vom Marktwert (gemeinen Wert). Damit widerspricht der UFS dem gesetzlich festgelegten Begriffsinhalt. Vor allem bei Gebäuden, die ihrer Art nach regelmäßig privat genutzt und nur ausnahmsweise vermietet werden, führt die Auffassung des UFS zu unrichtigen Ansätzen der fiktiven Anschaffungskosten.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/79

18.01.2005
Heft 1/2005
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).