Am 11. 3. 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den finalen Wartungserlass 2025 (VPR WE 2025)1 der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) sowie eine konsolidierte Fassung der aktualisierten VPR 2021 idF WE 20252 in der Findok. Laut Finanzverwaltung beinhaltet der VPR WE 2025 lediglich Ergänzungen und Klarstellungen, womit die Neuerungen auch (rückwirkend) für alle laufenden Betriebsprüfungsfälle gelten. Der VPR WE 2025 widmet sich dabei auch einigen in der Verrechnungspreispraxis der letzten Jahre zu beobachtenden "Dauerbrennern", wie zB der Definition der "richtigen" Kostenbasis bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode (bzw der kostenbasierten TNMM), der Ausgestaltung von Auftragsforschungsmodellen, der Abgrenzung von kurzfristigen Cash-Pool Veranlagungen, Konzernstrukturänderungen, Vergleichbarkeitserfordernissen bei der Erstellung von TNMM-gestützten Datenbankstudien sowie der Behandlung von Standortvorteilen. Bei näherer Betrachtung stellen einige der Ergänzungen nach Ansicht der Autoren auch deutliche Verschärfungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis dar. Nicht umfasst sind jedoch Anpassungen iZm aktuellen Entwicklungen, insb der finalen Fassung des Pillar-I-Amount-B-Reports bzw einer diesbezüglichen Positionierung der österreichischen Finanzverwaltung.
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