(Blazina, SWK 3/2013, S. 101)
Im Außen- bzw Betriebsprüfungsalltag finden die Prüfungsorgane eher die Situation vor, dass sich die Unternehmen ärmer machen, als sie eigentlich sind. Der Gläubigerschutz gebietet es, dass die Finanzbehörde in Fällen, in denen sich ein Unternehmen reicher darstellt, eine Richtigstellung des falschen Jahresabschlusses vornimmt. Dass so etwas vorkommt, zeigt der Autor anhand eines Praxisfalls.
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