Wirtschaftsrecht

Finanzieller Nachteil einer gründungsprivilegierten GmbH bei hohen Gründungskosten

Dr. Christopher Toms, LL.M. (London)

Für die Gesellschafter kann bei hohen Gründungskosten die gründungsprivilegierte GmbH zu mehr Kapitalbedarf führen als eine GmbH ohne Gründungsprivilegierung. Dies resultiert aus der zulässigen Obergrenze des gesellschaftsvertraglichen Höchstbetrages im Hinblick auf die Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft.

Nach früherer Rechtslage vor der Einführung der gründungsprivilegierten GmbH mit BGBl I 2014/13 musste das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gem § 6 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zumindest 35.000 € betragen und (außer bei Sachgründungen) gem § 6a GmbHG zur Hälfte in bar einbezahlt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/762

16.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Christopher Toms

Dr. Christopher Toms, LL.M. (London), ist österreichischer Rechtsanwalt und Solicitor of England und Wales bei HASCH & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. Er ist insbesondere auf die Bereiche Transaktionsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert und berät in diesen Bereichen zahlreiche nationale und internationale Unternehmen. Daneben ist er Autor gesellschafts- und wirtschaftsrechtlicher Publikationen und Fachbeiträge.

Publikationen:

„Gründung der Aktiengesellschaft” in „Handbuch der Aktiengesellschaft“, Verlag LexisNexis, 2012, sowie (zahlreiche) Beiträge in Fachzeitschriften.