Die Besteuerung des Periodenerfolgs führt über Zinseffekte zu Verzerrungen, die Investitionen behindern und Desinvestitionen fördern. Die Gewinnermittlung ist aber durch Maßnahmen sanierbar, die in den USA verwirklicht sind.
Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurde im § 9 EStG der Absatz 5 eingefügt, mit dem Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen zu 80 % der erwarteten Verpflichtung anzusetzen sind. Begründet wird dies mit der pauschalen Abzinsung künftiger Verbindlichkeiten.
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