Gliederung Teil 1:
Finanzierungsförderungen und Investitionszuschüsse sind in Handels- und Steuerbilanz abzubilden. Die damit verbundenen Fragen werden durch die Rückbesinnung auf den gesetzlich vorgegebenen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten und das damit eng verbundene Realisationsprinzip systematisch-konsistent gelöst.
Betriebliche und öffentliche Interessen überschneiden sich in vielen Bereichen. Soweit Betriebsanlagen nicht nur betriebliche Funktionen erfüllen, sondern auch im öffentlichen Interesse liegen (zB Umweltschutzanlagen), werden Investitionen zum Teil erheblich gefördert zB durch zinslose Darlehen, Zinsenzuschüsse, Investitionszuschüsse. Die Darstellung im handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss ist Gegenstand dieses Beitrages
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