Mit BGBl II 2024/325 sei am 27. 11. 2024 die VO des Bundesministers für Finanzen zur 14. Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 kundgemacht worden. Damit werde ab 1. 10. 2025 eine Anmeldung zu FinanzOnline nur mehr mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich sein. Das BMF empfehle insb aus Sicherheitsgründen, die bereits etablierte Standardvariante der Anmeldung mittels ID Austria zu nutzen. Bereits seit 1. 1. 2025 werde man, sofern man eine E-Mail-Adresse in FinanzOnline hinterlegt habe, von jeder elektronischen Zustellung benachrichtigt. Bisher habe man sich dafür aktiv anmelden müssen, nun könne man sich aktiv davon abmelden.
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