Steuerrecht aktuell

Finanztransaktionssteuer auf der Zielgeraden

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz

Universität Salzburg

Die EU-Kommission hatte bereits am 28. 9. 2011 - auf der Grundlage von Art 113 AEUV - einen Richtlinienvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer verabschiedet.1 Nunmehr hat die Kommission - ebenfalls auf der Grundlage von Art 113 AEUV - am 14. 2. 2013 einen finalen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer erstattet2 (Englisch: Financial Transaction Tax, kurz "FTT"). Das Verfahren weicht insoweit vom ursprünglichen Vorschlag ab, als der Rat - mit Zustimmung des Europäischen Parlaments - eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten im Rahmen einer "Verstärkten Zusammenarbeit" beschlossen hat (vgl Art 329 AEUV).3

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/256

05.04.2013
Heft 7/2013
Autor/in
Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.