Universität Salzburg
Die EU-Kommission hatte bereits am 28. 9. 2011 - auf der Grundlage von Art 113 AEUV - einen Richtlinienvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer verabschiedet.1 Nunmehr hat die Kommission - ebenfalls auf der Grundlage von Art 113 AEUV - am 14. 2. 2013 einen finalen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer erstattet2 (Englisch: Financial Transaction Tax, kurz "FTT"). Das Verfahren weicht insoweit vom ursprünglichen Vorschlag ab, als der Rat - mit Zustimmung des Europäischen Parlaments - eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten im Rahmen einer "Verstärkten Zusammenarbeit" beschlossen hat (vgl Art 329 AEUV).3
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