Steuerrecht

Firmenwertabschreibung auf beschränkt steuerpflichtige Beteiligungskörperschaften?

Dr. Christoph Marchgraber / Erik Pinetz, LL.M. BSc.

Die bei Unternehmensgruppen verpflichtend vorzunehmende Firmenwertabschreibung steht gem § 9 Abs 7 Satz 2 KStG nur bei der Anschaffung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft zu. Gegen diese Einschränkung auf Erwerbe inländischer Beteiligungen wurden im Schrifttum unionsrechtliche Bedenken angemeldet.1 Der UFS Linz hat sich in einer Entscheidung vom 16. 4. 2013 diesen Bedenken angeschlossen. Demnach gebiete es das Unionsrecht, eine Firmenwertabschreibung auch beim Erwerb einer beschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft zu gewähren.2 Dabei soll es keine Rolle spielen, dass - anders als bei Inlandsbeteiligungen - eine "Nachversteuerung" der geltend gemachten Firmenwertfünfzehntel bei Auslandsbeteiligungen ausgeschlossen ist, wenn es sich dabei um eine gem § 10 Abs 3 KStG steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung handelt.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/686

18.11.2013
Heft 11/2013
Autor/in
Christoph Marchgraber

Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber ist Partner bei der KPMG in Wien.

Erik Pinetz

Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc ist geschäftsführender Gesellschafter, Rechtsanwalt und Steuerberater in Neusiedl am See. Schwerpunkt seiner Beratungs- und Berufstätigkeit liegt im Immobilien- und Immobiliensteuerrecht sowie im Bereich der damit verbundenen Rechtsverkehrsteuern. Des Weiteren ist er Autor diverser Fachpublikationen und Lehrbeauftragter an der WU Wien.