Steuerrecht

Firmenwertabschreibung bei verschmelzender Umwandlung auf den ausländischen Hauptgesellschafter

Richard Kohlhauser

Verschmelzungen von in- und ausländischen Gesellschaften sind gesellschaftsrechtlich derzeit nicht möglich1). Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen mit zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge und Steuerneutralität können nur durch verschmelzende Umwandlungen nach dem UmwG im Rahmen des Art II UmgrStG durchgeführt werden.

Bei der verschmelzenden Umwandlung entsteht bei der übernehmenden Gesellschaft wie beim up-stream-merger im Regelfall ein Buchverlust. Stammt der Buchverlust aus der Abgeltung eines Firmenwertes, kann in Anwendung des § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG eine Firmenwertabschreibung steuerlich geltend gemacht werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 494

01.12.1995
Heft 12/1995
Autor/in
Richard Kohlhauser

Mag. Richard Kohlhauser, WP und StB, ist Partner bei M&A Treuhand mit Schwerpunkt M&A-Transaktionen/Umgründungen und war 2005 bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung einer litauischen Gesellschaft mit einer österreichischen AG involviert. Diverse Publikationen zu Gesellschafts- und Konzernsteuerrechtsfragen.