Rückstellungen führen zu einer Steuerminderung zum Grenztarif. Ein veranlagter Betrag verdoppelt sich nach 10 bis 15 Jahren, deshalb finanzieren sich langfristige Rückstellungen idR aus Steuerstundungseffekten. Dagegen sind Investitionen über den nachverlagerten Aufwand benachteiligt.
Die Entgegnung KREITERS basiert auf folgender Annahme:
Der Rückstellung entsprechen Aktiva in gleicher Höhe. Bei einem Steuersatz von 50 % wird die Hälfte dieser Aktiva aus Eigenmitteln finanziert (Belastung des Unternehmers), die andere Hälfte ist auf die Steuerminderung zurückzuführen.
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