Rechtsträger iSd WiEReG sind gem § 1 Abs 2 Z 4a WiEReG auch die Flexiblen Kapitalgesellschaften (FlexKapG), die mit 1. 1. 2024 neu eingeführt wurden.
Bei der Meldung ist insb auf die Unterscheidung von Eigentum und Stimmrechten zu achten. Da Unternehmenswert-Anteile und eigene Anteile keine Stimmrechte haben, erhöhen sich die Stimmrechte der übrigen Gesellschafter entsprechend. Somit wird regelmäßig die Höhe der Geschäftsanteile und die Höhe der Stimmrechte divergieren. Zu beachten ist daher, dass bei Art und Umfang statt "Eigentum" die "Stimmrechte" anzugeben sind, wenn diese höher sind.
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