Start-ups seien seit jeher mit der Problematik konfrontiert, wie sie trotz beschränkter Liquidität hochqualifizierte und erfahrene Arbeitnehmer für sich gewinnen und in weiterer Folge - mangels Möglichkeit der Gewährung konkurrenzfähiger Vergütungen - am zukünftigen Unternehmenserfolg beteiligen können. Unmittelbare Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers hätten sich in der Vergangenheit jedoch nur als begrenzt geeignet erwiesen. Mit Inkrafttreten des FlexKapGG und der Einführung einer gänzlich neuen Kapitalgesellschaftsform, der sog Flexiblen Kapitalgesellschaft ("FlexKapG") ermögliche der Gesetzgeber in erster Linie eine aus formeller Sicht vereinfachte Beteiligung von Arbeitnehmern an der Gesellschaft. Insb in Kombination mit der mittels des Start-Up-Förderungsgesetzes geschaffenen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung bestehe nun eine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage abgabenrechtlich attraktivere Option für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Gesellschaftsanteilen.
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