Wirtschaftsrecht

Folgen des vertragswidrigen Entzuges des Leasingobjektes durch den Leasinggeber

Gert Iro

Leasinggeber tun gut daran, besondere Vorsicht walten zu lassen, bevor sie auf die Nichtzahlung des Leasingentgeltes mit dem Verkauf des Leasinggegenstandes reagieren. Diese Einsicht legt ein in jüngerer Zeit vom OGH entschiedener Fall (8. 11. 1994, 4 Ob 567/94 ) nahe. Es ging dort um den Abschluß eines Leasingvertrages über einen Pkw durch Lebensgefährten. Die monatlichen Leasingraten wurden durch den Mann entrichtet, der auch allein das Fahrzeug benutzte. Die Partner trennten sich in der Folge. Bald danach wurde die Frau mit einer Forderung der Leasinggesellschaft konfrontiert, die sich auf Grund der Auflösung des Leasingvertrages wegen Nichtzahlung des Leasingentgeltes unter Anrechnung des inzwischen verkauften Fahrzeuges ergab. Voraussetzung dafür war nach den Vertragsbedingungen ein Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist. Die Mahnungen und die Auflösungserklärung, die die Leasingfirma an die neue Adresse des Mannes gerichtet hatte, waren aber der Frau nicht zugekommen.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 249

01.07.1995
Heft 7/1995
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.