Artikelrundschau / Jänner 2019 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Folgerechtsvergütungen bildender Künstler sind nicht umsatzsteuerbar (Kühbacher, SWK 3/2019, S. 91)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Vergütungen aus dem Folgerecht, das bildenden Künstlern für den Weiterverkauf ihrer Originale zusteht, seien nach bisheriger Verwaltungspraxis der Umsatzsteuer unterworfen worden. Nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ö eingeleitet habe, liege nun das Urteil des EuGH vor. Darin bestätige der Gerichtshof die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/178

28.03.2019
Heft 5/2019