Bemerkungen zu OGH 18 ONc 2/18s
Der OGH hat in der Entscheidung 18 ONc 2/18s1 ein für die Praxis höchst bedeutsames Problem gelöst: Ein bereits anhängiges Schiedsverfahren ist jedenfalls dann als Prüfungsverfahren iSv § 113 IO fortzusetzen, wenn nur der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet. Den Ausführungen zur entscheidungsgegenständlichen Rechtsfrage ist voll zuzustimmen, die obiter-Ausführungen zur Frage der Bestreitung der schiedshängigen Forderung durch einen anderen Gläubiger begegnen Bedenken.
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