§ 40 WAG 2007 1) samt Anlagen normiert in Umsetzung des Art 19 MiFID2) und der Art 27 ff der Durchführungsrichtlinie der Kommission3) umfangreiche Informationspflichten des Rechtsträgers (§ 15 WAG 2007) gegenüber seinem Kunden. Hier soll eine erste Analyse versucht werden, wie und zu welchem Zeitpunkt diese Informationen zu erteilen sind4).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.