Steuerrecht

Formalentscheidungen nach dem AbgRmRefG

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) enthält ua Änderungen der§§ 256 273 274 275und281 BAO. Diesen Änderungen ist gemeinsam, dass sie im Berufungsverfahren sowohl von der Abgabenbehörde erster Instanz als auch von der zweiten Instanz anzuwenden sind. Es sind -- abgesehen von§ 281 BAOüber die Aussetzung der Entscheidung über eine Berufung -- das Berufungsverfahren abschließende Formalentscheidungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/524

15.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).