Naturgemäß träfen in Betriebsprüfungen mitunter recht unterschiedliche Rechtsauffassungen von Prüfern, Steuerpflichtigen und deren Beratern aufeinander. Gerade im Hinblick auf formelle Mängel herrsche jedoch häufige eine stillschweigende Einigkeit zwischen Beratern und Prüfern. Was vielfach übersehen werde, seien die Risiken formeller Mängel der Buchhaltung des Klienten für die eigene Kanzlei.
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