(Kreil/Sacherer, RdW 2010/172, S. 156)
Die Entsendung von Arbeitnehmern und Führungskräften innerhalb eines Konzerns kann - wie im Beitrag gezeigt wird - aus rechtlicher Sicht ganz unterschiedlich gestaltet werden. Dementsprechend ergeben sich daraus unterschiedliche arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen sowohl für die entsendeten Arbeitnehmer als auch für die beteiligten Konzerngesellschaften. Die Klärung, welche Konstruktion im Einzelfall vorliegt, ist oft nur im Wege der Vertragsinterpretation möglich.
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