Steuerrecht

Forschungsprämie - Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2018

Mag. Karl Mitterlehner / Mag. Stefan Wallner

Mit Erlass vom 7. 5. 2018, BMF-010203/0171-IV/6/2018, werden im Bereich der Forschungsprämie inhaltliche Klarstellungen vorgenommen sowie aktuelle Entscheidungen des VwGH in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 eingearbeitet.

In Rz 8208 erfolgte hinsichtlich der Höhe der Forschungsprämie eine Erläuterung des anzuwendenden Prämiensatzes. Die Forschungsprämie beträgt für Wirtschaftsjahre, die 2016 beginnen, 12 % der Bemessungsgrundlage. Für Wirtschaftsjahre, die 2018 beginnen, beträgt die Forschungsprämie 14 % der Bemessungsgrundlage. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten der Jahre 2017 und 2018 zuzuordnen. Auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf das Kalenderjahr 2018 entfällt, ist der Prämiensatz von 14 % anzuwenden (§ 124b Z 322 EStG 1988). Die lineare Aufteilung der Bemessungsgrundlage ist zwingend; eine davon abweichende Aufteilung ist nicht möglich.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/350

25.07.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Karl Mitterlehner

Mag. Karl Mitterlehner ist Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz.

Stefan Wallner

Mag. Stefan Wallner ist Steuerberater und Manager der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz.