Nicht jede Bildungsmaßnahme sei steuerwirksam. Fortbildungsmaßnahmen seien steuerlich relevant, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessere, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Ausbildungskosten seien abzugsfähig, wenn diese durch eine neue konkrete Einkunftsquelle veranlasst seien. Gleiches gelte für Umschulungskosten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.