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Fortgeschrittenes Lebensalter für Liebhabereibeurteilung bedeutungslos

Mag. Bernhard Renner

Bei der Beurteilung, ob eine verlustträchtige - prinzipiell als erwerbswirtschaftlich anzusehende - Betätigung eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei darstellt, ist das Lebensalter des StPfl für sich gesehen nicht von Relevanz. Auch hohes Alter rechtfertigt daher trotz beträchtlichen Gesamtverlustes nicht schon vorweg die Annahme von Liebhaberei1).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2006/577

03.07.2006
Heft 13/2006
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.