Arbeitsrecht

Fortgesetzte und wiederholte Unterentlohnung

Dr. Andreas Gerhartl

Durch das LSD-BG wird ua (weiterhin) auch die Unterentlohnung (auch als Unterschreitung des Mindestentgelts oder Lohndumping bezeichnet) mit Verwaltungsstrafe bedroht. Von den (zahlreichen) Fragen, die dieses Delikt aufwirft, wird hier die Problematik der (nicht notwendigerweise durchgehenden) Unterentlohnung für einen länger als eine Lohnzahlungsperiode dauernden Zeitraum behandelt. Da die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Punkt nicht sehr klar sind, erscheint eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik sinnvoll.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/514

17.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.