In der Hoffnung auf exorbitante Schadenersatz- und Honorarzahlungen scheinen immer mehr europäische Anwälte wild entschlossen zu sein, Deliktsansprüche ihrer Mandanten in den USA zu verfolgen. Die dortigen Chancen sind aber keineswegs so rosig, wie manche wohl träumen. Dies soll im Folgenden aus kollisionsrechtlicher Sicht aufgezeigt werden.
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