zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/26
Unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie ist es ua in Österreich zu diversen rechtlichen Maßnahmen gekommen, die darauf abzielen, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu verlangsamen. Im Zentrum dieser Maßnahmen stehen ua Betriebsschließungen auf Grundlage des Epidemiegesetzes (EpG) sowie der COVID-19-Maßnahmengesetze1 und einer Reihe darauf basierender Durchführungsverordnungen. Zusätzlich zu den mit diesen Maßnahmen einhergehenden wirtschaftlichen Verwerfungen treten diverse rechtliche Themenstellungen zutage, die auch vor dem Versicherungsvertragsrecht nicht Halt machen.2 Neben den juristisch stark betroffenen Versicherungssparten der Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung und der BUFT3 steht in der Praxis
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