Arbeitsrecht

Frauennachtarbeitsgesetz als gleichheitskonform bestätigt

Julia Eichinger

Anmerkungen zum Erkenntnis des VfGH vom 12. 3. 1992

Mit Erk vom 12. 3. 19921) wies der VfGH drei Individualanträge als unbegründet ab, in denen als Verkaufsangestellte eines Gemüsegroßmarktes beschäftigte ANinnen die Gleichheitswidrigkeit des Frauennachtarbeitsgesetzes (FrNArbG)2) geltend gemacht hatten3). Der Gerichtshof bestätigte damit seine bereits im Erk VfSlg 11.774/19884) zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung über die Vereinbarkeit eines generellen Frauennachtarbeitsverbotes mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Darin hatte der VfGH aufgrund der Beschwerde des Inhabers eines Bäckereibetriebes das in § 9 BäckAG5) normierte Nachtarbeitsverbot für Bäckereiarbeiterinnen6) als gleichheitskonform beurteilt.

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 180

01.05.1992
Heft 5/1992
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).