Steuerrecht

Freiberufler-Partnerschaften mit Familienangehörigen und angemessene Gewinnaufteilung

Nikolaus Zorn

Seitdem 1. 1. 1991 stehen nunmehr die Gesellschaften des Erwerbsgesellschaftengesetzes zur Verfügung. Die OEG und mehr noch die KEG sind insbesondere für Freiberufler interessant; diese können mit ihren Familienmitgliedern eine Mitunternehmerschaft eingehen und damit den Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit splitten. Der Gewinn einer bisher durch einen Einzelunternehmer ausgeübten Tätigkeit (zB RA-Kanzlei) kann damit auf mehrere Personen (zB den bisherigen Inhaber und seine Gattin) aufgeteilt werden. Das Splitting führt idR zu einer Steuerersparnis, weil jeder Person die niedrigen Eingangsstufen des Einkommensteuertarifes zustehen.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 155

01.05.1991
Heft 5/1991
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.