Steuerrecht aktuell

Freibetrag für investierte Gewinne und Gewinnfreibetrag - VwGH versus Gesetzgeber?

Mag. Markus Wagner

VwGH und Gesetzgeber haben offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen vom Zugang zu Gewinnfreibetrag (GFB) und Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG): Während der Gesetzgeber die Regelungen zur Anwendung des FBiG bzw GFB jeweils nur in § 10 EStG aufnimmt, bestimmt der VwGH - weil er den FBiG als Betriebsausgabe sieht -, dass als erste Voraussetzung die Grundregelung zur Pauschalierung in § 17 EStG und erst danach gegebenenfalls die weiteren Voraussetzungen des § 10 EStG zu prüfen sind. Es ist daher unklar, ob Basispauschalierer in Zukunft den GFB tatsächlich in Anspruch nehmen können, da auch dieser - genauso wie der FBiG - nicht gesondert in § 17 Abs 1 EStG genannt wird. Diese Unklarheit wird zu einer breiten Verunsicherung der betroffenen Steuerpflichtigen führen - aus diesem Grund ergeht der dringende Appell, die Grundaussage des VwGH zu überdenken oder gegebenenfalls noch eine gesetzliche Ergänzung vorzunehmen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/968

15.10.2009
Heft 20/2009
Autor/in
Markus Wagner

Mag. Markus Wagner ist Steuerberater in Freistadt.